
Eine Idee zum ausarbeiten…
Eigentlich sollten nur Schweizer abstimmen dürfen, die zumindest einen Franken Steuern zahlen. Wer zahlt, befiehlt!
Da jedoch rund eine Million Schweizer so wenig Einkommen deklarieren, dass es als Freibetrag gilt, wollen wir nicht knauserig sein und sie im Stimmrecht trotzdem einschliessen, vielleicht zahlen sie ja nächstes Jahr etwas ein?
Zur Erinnerung: Das Stimmrecht ist kein Menschenrecht und auch nicht im Bundesbrief 1291 erwähnt. In der Schweiz hat es bis 1991 gedauert, bis auch im Appenzell-Innerrhoden Schweizerinnen abstimmen durften.
Stimmberechtigt und somit empfangsberechtigt für das Abstimmungscouvert sollen also all jene sein, die null Franken Einkommen oder mehr deklarieren.
Nicht stimmberechtigt (auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene) sollten sein:
• Auslandschweizer
• Sozialhilfebeziehende* inkl. EL (1) und IV-Bezüger (teil- und vollfinanziert)
Auslandschweizer
Wer nicht anwesend ist, hat auch nichts zu melden. Punkt.
Es ist unanständig, denjenigen dreinzureden, die die Konsequenzen einer Abstimmung tragen müssen, während man selbst nicht davon betroffen ist. Der Inländer wird es bezahlen, nicht der abwesende Auslandschweizer!
Sozialhilfebeziehende*
Ob Kind oder Sozialhilfebeziehende*, beide verlassen sich auf Fremdversorgung.
Doch Sozialhilfebeziehende* stehen nicht über unseren eigenen Kindern. Auch unsere Kinder bestimmen nicht, was auf den Tisch kommt oder welche Spielzeuge wir kaufen.
Ebenso wenig sollten Sozialhilfebeziehende* darüber entscheiden, ob im Quartier ein neuer Spielplatz gebaut oder ein neuer Kampfjet angeschafft wird, wenn die Kosten von anderen getragen werden.
Das heisst nicht, dass Sozialhilfebeziehende* nicht politisch mitwirken können.
Sie können einer Partei beitreten, sich in den Nationalrat wählen lassen, was auch immer…
Schweizer Stimmrecht begrenzen < 20%

9.1% der Inländer erhalten eine Form von Sozialhilfe*. Unverschämt ist, dass das Bundesamt für Statistik und die Behörden verheimlichen, wie viele Schweizer im Vergleich zu Ausländern Sozialhilfe* beziehen. Daher ist unklar, wie viele Schweizer genau das Stimmrecht verlieren würden.
Bekannt ist, dass wir rund 826’700 Auslanschweizer haben.
Wie auch immer, Sozialhilfebeziehende* und Auslandschweizer sind ohnehin die schwächsten Gruppen, die an Abstimmungen teilnehmen.
Fairness ist nicht dasselbe wie Gleichbehandlung
Wir zahlen in erster Linie für Sozialhilfebeziehende*:
Zu sagen es sei unfair, dass folgende Bürger, zumindest vorübergehend, nicht abstimmen sollen, greift zu kurz:
- Behinderte mit IV
- Rentner mit Ergänzungsleistungen
- Sozialhilfebeziehende* (oft Lebenslang, ANTIFA, (ex) Junkies, Drückeberger)
- Unfair ist, dass jemand behindert ist und ein anderer nicht.
- Unfair ist, dass der Rentner zu wenig verdient hat und ein anderer zu viel.
- Unfair ist, dass der „Antifant“ seinen kommunistischen Traum lebt und ein anderer für ihn arbeiten geht.
- Unfair ist, dass manche den Fünfer und das Weggli bekommen auf Kosten anderer.
- Unfair ist, dass der Sparsame nie Hilfe bekommt, während derjenige, der sein Geld verschwendet und pleitegeht, Sozialhilfe* beziehen kann.
- Fair ist es, solidarisch Sozialhilfeempfänger* zu finanzieren, solange es notwendig ist.
- Es darf auch eine faire Benachteiligung (kein Stimmrecht) geben, wenn man auf Kosten anderer lebt.
Vollfinanzierte Sozialhilfebezüger* kosten die Allgemeinheit mehr als ein Büezer mit Vollzeitstelle verdient! Kostentreiber sind nicht nur die Auszahlungen für den Lebensunterhalt, sondern vor allem die Verwaltungskosten der Behörden, Krankheitskosten, Wohnkosten, Umschulungskosten und weitere Sonderzahlungen.
Finger im 208-Milliarden-Honigtopf? Kein Abstimmen, aber die Politiker-Karriere bis zum Bundesrat bleibt offen! Beispiel: Ein Lokalpolitiker oder Kantonsrat kann Sozialhilfeempfänger* sein. Der Bezug einer IV-Rente ist unabhängig vom Einkommen oder Wert vom selbstbewohntem Wohneigentum.
(1) Ergänzungsleistungen Details
Viele Bürger beziehen Ergänzungsleistungen aus eigenem Verschulden! Dazu gehören etwa Selbständigerwerbende, die keine private Vorsorge einzahlten oder Kunden-Einnahmen nicht deklariert haben (Schwarzgeld), um Steuern zu sparen. Ebenso Hausfrauen, die während der Schulzeit ihrer Kinder einer Teilzeitbeschäftigung hätten nachgehen können, sich aber dagegen entschieden haben.
EL-Bezüger konnten ihr Leben lang abstimmen. Ihnen im Pensionsalter das Stimmrecht zu entziehen, ist eine harte, aber gerechte Entscheidung, da sie fortan jährlich rund 10’000 bis 20’000 Franken beziehen. Es geht um Fairness: Diejenigen, die immer gespart haben, dürfen nicht immer den Kürzeren ziehen!

Da sowieso 50 % der Stimmbevölkerung den Abstimmungen die kalte Schulter zeigen, denke ich, dass diese Massnahme nicht sehr hart ist
Nach meiner Meinung sollten auch Beamte wegen Befangenheit nicht abstimmen dürfen. Gleiches System greift in der Justiz.