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Justizreform (Volksinitiative): Praktische Vorschläge für mehr Gerechtigkeit

Haben Sie weitere Ideen für eine Justizreform? Bitte kontaktieren Sie uns für eine Publikation.

Ich habe das Gefühl, dass wir seit vielen Jahrzehnten juristisch kaum etwas verbessert haben, um gerechtere Gerichtsurteile zu ermöglichen. Stattdessen wurde viel Unsinn ins Rechtssystem aufgenommen, was noch mehr Ungerechtigkeiten gesetzlich verankert.

1. Schnellverfahren im Strafrecht einführen

2. Jugendkriminalität: Strafvollzug bis zum 18. Geburtstag aufschieben

3. 10-Tage-Frist verlängern auf 30 Tage

4. Bussgelder im Zivilrecht sollen zum Opfer statt in die Staatskasse

5. Schadenersatz an Opfer über Justiz einziehen

6. Schluss mit dem Bussen-Rabatt

1. Schnellverfahren im Strafrecht einführen

Wie in Frankreich sollten auch bei uns Schnellverfahren nach dem Vorbild der «Comparution immédiate» eingeführt werden. Bei offensichtlichen und eindeutig nachweisbaren Straftaten ist es nicht nachvollziehbar, weshalb Verfahren bei uns eine Ewigkeit in der Justiz hängig bleiben, bevor der Täter überhaupt vor Gericht erscheint. Anschliessend können weitere Verzögerungen dazu führen, dass bis zum rechtskräftigen Urteil noch Jahre vergehen.

Schnellverfahren entlasten nicht nur die Justiz und helfen dem Opfer, schnell Gewissheit zu erhalten, sondern kommen auch dem Verurteilten zugute: Die Sache ist rasch erledigt und die Verfahrenskosten fallen aufgrund des geringeren Aufwands deutlich tiefer aus.

Aktuelles Praxisbeispiel aus Frankreich:

Vorfall: Samstag, 16. Mai 2026
Verurteilung: Mittwoch, 20. Mai 2026
Strafe: 2 Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung *

Ein 33-jähriger Mann wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er hatte einen jungen Mann während rund 20 Minuten im Keller seines Döner-Imbisses eingesperrt. Auslöser war ein Streit um die begehrte «Royal Pop»-Uhr von Swatch und Audemars Piguet.

Quelle:
20 Minuten – Mann sperrt Möchtegern-Käufer wegen «Royal Pop» im Keller ein

* Täter war mehrfach vorbestraft! Wenn eine Straftat offensichtlich ist, sollte die Justiz rasch urteilen. Die heutige Praxis führt zu grösseren Ungerechtigkeiten: Opfer warten jahrelang auf Gerechtigkeit, Beschuldigte bleiben lange im Ungewissen und es entstehen hohe Verfahrenskosten. Ein funktionierender Rechtsstaat muss fair und effizient sein!

2. Jugendkriminalität: Strafvollzug bis zum 18. Geburtstag aufschieben

Das Strafverfahren wird durchgeführt, der Strafvollzug jedoch bis zum 18. Lebensjahr aufgeschoben. So hat der Jugendliche noch Zeit, seine Jugend straffrei zu verbringen, und kann sich dann als Erwachsener für seine Tat verantworten, indem er den Strafvollzug antritt.

Das Aufschieben des Strafvollzugs würde Jugendgewalt und -kriminalität massiv reduzieren, denn welcher Teenager möchte den Start ins Erwachsenenleben gleich im Gefängnis verbringen oder eine hohe Busse abbezahlen?

Unter 18-Jährige kommen selbst bei schwersten Delikten straffrei davon. Jemanden spitalreif schlagen, eine Vergewaltigung begehen oder sogar jemanden mit einem Messer abstechen, bis zum 18. Geburtstag gibt es praktisch einen Freipass.

Jugendliche, die alt genug sind, Straftaten zu begehen, sind auch alt genug für ein Strafverfahren; der Vollzug kann aber noch ein bisschen warten.

3. 10-Tage-Frist verlängern auf 30 Tage

Die Praxis der Justiz, eingeschriebene Briefe mit nur 10 Tagen Einsprachefrist zu versenden, ist eine Sauerei. Viele Bürger verlieren Verfahren allein deshalb, weil sie diese kurze Frist verpassen.

Es kann nicht sein, dass sich die Justiz für einen Fall beliebig viel Zeit lässt, der Bürger aber innert 10 Tagen reagieren muss und faktisch an seinen Briefkasten angekettet bleibt.

Die Justiz sollte Gerechtigkeit anstreben und nicht darauf setzen, Verfahren über verpasste Fristen zu erledigen. Wer sein Recht nur wegen einer 10-Tage-Frist verliert, scheitert nicht an der Sache, sondern an einer Falle der Justiz.

4. Bussgelder im Zivilrecht sollen zum Opfer statt in die Staatskasse

Wer einem anderen Menschen Schaden zufügt und dafür verurteilt wird, muss häufig eine Busse bezahlen. Diese Busse geht jedoch nicht an das Opfer, sondern an den Staat. Obwohl das Opfer die Folgen der Tat trägt, profitiert finanziell nur der Staat!

Bussgelder sollten dem Opfer ausbezahlt werden!

Zusätzlich zur Busse werden dem Verurteilten oft Gerichts- und Verfahrenskosten auferlegt, die zu Recht in die Staatskasse fliessen. Zahlt der Verurteilte nicht, kann dies durch eine Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden. Der Staat verfügt also über wirksame Mittel, um seine Forderungen durchzusetzen, das Opfer jedoch nicht!

5. Schadenersatz an Opfer über Justiz einziehen

Obwohl das Opfer den Schaden erlitten hat, fliesst das Bussgeld an den Staat.

Gleichzeitig trägt der Geschädigte das Risiko, den zugesprochenen Schadenersatz nie zu erhalten. Das Geld wird nicht automatisch ausbezahlt. Der Geschädigte muss darauf hoffen, dass der Verurteilte freiwillig zahlt. Geschieht dies nicht, muss der Geschädigte erneut rechtlich gegen den Verurteilten vorgehen, diesmal über das Betreibungsamt.

In der Praxis sind Betreibungen gegen mittellose Personen oder gegen Schuldner mit zahlreichen offenen Betreibungen kostspielig und meist sinnlos. Viele Opfer gehen deshalb trotz gewonnenem Verfahren leer aus. Der Staat hingegen erhält seine Busse, seine Gebühren und seine Gerichtskosten und setzt deren Vollzug notfalls mit Zwangsmitteln durch.

Das grundlegende Problem liegt darin, dass die Justiz die finanziellen Ansprüche des Staates konsequent schützt, aber nicht jene der Opfer!

Bussgelder sowie Schadenersatz sollten immer an das Opfer gehen. Bei Nichtzahlung sollte der gleiche Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen erfolgen.

6. Schluss mit dem Bussen-Rabatt

Justizreform (Volksinitiative): Schluss mit dem Bussen-Rabatt: Warum das Strafrecht nur Erwerbstätige hart bestraft

Schluss mit «armuts Täterschutz»: Gerechtigkeit für die Opfer!


Mich würde vor allem interessieren, ob sich die zehntausenden Juristen in der Schweiz jemals organisiert haben, um die Politik dazu zu bewegen, Fehler im System zu beheben. Haben wir überhaupt Politiker, die Juristen sind und sich aktiv darum bemühen, das Rechtssystem zu verbessern?

Politiker müssen endlich faire Regeln für unbescholtene Bürger schaffen, besonders wenn linke Waschlappen-Richter und die vielen weiteren Juristen sich gar nicht politisch bemühen, den Schweizer Staat gerechter zu machen.

Aufhören, immer nur weitere Vorteile für den Staat abzusichern und den masslosen Täterschutz auszubauen! Hat die Schweiz überhaupt Opfer, die sagen können, der Opferschutz habe für sie bestens funktioniert?

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