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Schluss mit «Armuts-Täterschutz»: Gerechtigkeit für die Opfer!

Einleitung

Wir thematisieren eine systematische Ungerechtigkeit der Justiz, die mittellose Täter schützt statt die Opfer.

Das Kernproblem sind Waschlappen-Richter. Sie priorisieren den Täterschutz und nehmen zuerst Rücksicht auf die finanziellen Interessen der Täter. Den Opfern zeigen sie nur ein Achselzucken und sprechen keinen Schadenersatz zu, der wirklich eingetrieben werden kann.

Unsere heutige Justiz ist ein Armutszeugnis linker Politik! Sie hat mit gerechten Gerichtsurteilen nichts mehr zu tun.

Gerechtigkeit muss zuerst für das Opfer gesprochen werden. Eine konsequente Justiz, die dem Opfer hilft und den Täter hart bestraft, würde die Kriminalität massiv senken.

Die grosse Mehrheit der Straftaten wird von «mittellosen» Tätern begangen. Diese bleiben von der heutigen Kuscheljustiz unbeeindruckt und werden deshalb immer wieder rückfällig.

Es braucht saftige Bussen, die wirklich von Straftaten abschrecken!

Für das Opfer ist es keine Genugtuung, wenn das Bussgeld aus Rücksicht auf den Täter minimal ausfällt und das Opfer den finanziellen Schaden am Ende selbst berappen muss.

Bussen

Bussen werden von der Justiz zu Recht konsequent eingetrieben, notfalls durch Verbüssung einer Ersatzfreiheitsstrafe.

Das Bussgeld muss jedoch an das Opfer ausbezahlt werden und nicht in die Staatskasse. Der Staat darf sich nicht auf Kosten der Opfer bereichern.

Die Höhe der Busse richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Bei «Mittellosen» sollte die Busse jedoch genauso hoch ausfallen wie bei einem Täter, der als Arbeitnehmer genau das Medianeinkommen verdient.

Beispiel bei einer Busse von 2000 Franken (basierend auf Medianeinkommen):

  • Ein Arbeiter mit tieferem Lohn zahlt weniger, z. B. 1500 Franken an das Opfer.
  • Ein Gutverdiener, der 5000 Franken Busse erhält, zahlt 2000 Franken ans Opfer. Der Rest geht in die Staatskasse.
  • «Mittellose» werden systematisch wie Personen mit Medianeinkommen gebüsst. Sie zahlen die 2000 Franken an das Opfer. Der Büezer mit tieferem Lohn soll dabei absichtlich etwas besser wegkommen als jene, die nicht arbeiten, keine Steuern zahlen und nur vom Staat leben.

Wer eine Straftat begeht, soll dafür geradestehen und keinen staatlichen Freipass erhalten, der ihn vor Zahlungsverpflichtungen schützt.

Gerichtskosten

Fertig mit: «Gerichtskosten werden von der Staatskasse übernommen»! Der unbeteiligte Steuerzahler darf nie die Gerichtskosten «mittelloser» Straftäter mitfinanzieren.

Wer nicht arbeitet, ist nicht automatisch von seiner Schuld befreit! Mittellose Täter müssen genau gleich hart bestraft werden wie Erwerbstätige.

Sozialhilfe und IV liegen deutlich über dem Existenzminimum. Sie ermöglichen nach Schweizer Standard ein «menschenwürdiges Leben» gemäss Definition der SKOS. Es bleibt genügend Spielraum, um Schulden gegenüber Staat und Opfer durch Pfändung der Sozialhilfe langsam abzuzahlen.

Schadenersatz

Weil Bussen konsequent durch die Justiz eingetrieben werden, notfalls verbüsst mit einer Ersatzfreiheitsstrafe, muss derselbe Hebel auch beim Schadenersatz angewendet werden.

Der Geschädigte sollte nicht darauf hoffen müssen, dass der Täter den Schadenersatz freiwillig zahlt. Tut er es nicht, muss der Geschädigte nochmals rechtlich über das Betreibungsamt vorgehen. Ein teures und meist erfolgloses Unterfangen.

Die Justiz soll den Schadenersatz direkt für das Opfer einfordern, genau wie die Busse, und direkt an das Opfer auszahlen.

Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob man Pech hat und ausgerechnet von einem mittellosen Täter verprügelt oder beraubt wird, und dann selbst auf dem Schaden sitzen bleibt.

Die «mittellosen» Täter

Niemand erhält einen Freipass bei Straftaten, nur weil er auf Behördenformularen keine Ersparnisse deklariert hat!

Erwerbslose

Der erwerbslose Täter, der auf Kosten seiner vermögenden Eltern oder seines Lebenspartners lebt, darf keinen Bussendiscount und keine Befreiung von Gerichts- und Schadenersatzkosten erhalten.

Studenten

Der arme Student kann das Geld ebenfalls auftreiben oder durch Ferienjobs langsam abzahlen. Spätestens nach Berufseinstieg kann die Restschuld direkt vom Lohn gepfändet werden.

Sozialhilfeempfänger

Der Sozialhilfeempfänger ist laut Definition arbeitsfähig und nur interimistisch arbeitslos. Die Gemeinde soll ihn verpflichtend beschäftigen (Werkhof, Waldarbeit, Stadtreinigung etc.), damit die Schulden durch Arbeitsleistung abbezahlt werden können.

IV-Bezüger

Der IV-Empfänger kann pro rata seiner Erwerbsfähigkeit seine Schuld durch Arbeit abzahlen. Vollinvalide werden in der Regel nicht straffällig und die gängige Gerichtspraxis bleibt hier bestehen.

Jugendliche

Minderjährige sollen gleich wie Erwachsene verurteilt werden. Die Busse oder das Absitzen einer Haftstrafe werden bis zum Erreichen der Volljährigkeit aufgeschoben.

Rolle der Gemeinden

Wer Sozialhilfe auszahlt, muss auch Verantwortung für seine Klientel übernehmen. Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, ihren Klienten Jobs anzubieten (Werkhof, Waldarbeit, Stadtreinigung etc.), damit diese ihre Schulden schneller durch Lohnpfändung oder Arbeitsleistung abbezahlen können.

Wer verübt Straftaten?

Die Behörden liefern bewusst keine Zahlen, die den Bürgern die Augen öffnen und sie zu politischen Änderungen bewegen würden. Auf Basis von Alltagsdelikten wie Vandalismus, Diebstahl und Schlägereien schätzen wir die Tätergruppen-Anteile wie folgt ein:

  • ca. 70 % Mittellose
  • ca. 20 % Arbeitnehmer
  • ca. 10 % Wohlhabende

Gerade diejenigen, die am kriminellsten sind, erhalten stets einen Freipass und begehen unbeeindruckt von der Milde der Justiz weitere Straftaten.

Gemini KI Anfrage

Schlusswort

Gerichtsurteile, die «mittellose» Täter von der Zahlungspflicht ihrer Schuld begnadigen, müssen aufhören!

Es braucht endlich eine echte Justizreform, damit die Gerichte im Interesse der Opfer urteilen und nicht den Täterschutz höher gewichten.

Im Strassenverkehr besteht die Pflicht einer Haftpflichtversicherung genau aus diesem Grund: Damit Richter einen mittellosen Unfallverursacher nicht davonkommen lassen können, ohne dass dieser den Schadenersatz an das Unfallopfer zahlt. Eine solche Haftpflichtversicherung für das gesamte Zivil- und Strafrecht wäre als letzte Option ernsthaft zu prüfen.

Hier weiterlesen: Justizreform (Volksinitiative): Praktische Vorschläge für mehr Gerechtigkeit

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1 Kommentar
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Yves
04/07/2026 12:50

In der Verfassung steht vor dem Gesetz sind alle gleich. Das scheint wohl nicht mehr der Fall zu sein und das schon seit vielen Jahren. Schade.

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