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Gewalt- und Terror-Prävention braucht neue rechtliche Möglichkeiten

Was macht die Polizei aktuell um Personen, die zu Gewalt und Terror bereit sind, rechtzeitig von Taten abzuhalten? Nichts!

Die Polizei hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten zur Terrorbekämpfung und deshlab nur wenige «aktive Terroristen» im Visier. Gegenüber den vielen Terrorverdächtigen, die bereits zu Tausenden der Polizei bekannt sind, wird nichts unternommen.

Terroranschläge, Messerstechereien und andere Gewaltdelikte nehmen in Europa zu. Ich fordere unsere Schweizer Politiker auf, neue präventive Massnahmen gegen Terror und Gewalt gesetzlich zu ermöglichen.

Zum Beispiel: Terrorverdächtige, die der Polizei bekannt sind und auf einer Liste stehen oder bereits überwacht werden, sind zusätzlich aktiv und regelmässig persönlich zu überprüfen.

  • Kontaktaufnahme mit dem Verdächtigen
  • Einvernahmen und Befragungen auf dem Polizeiposten
  • Polizeikontrollen an Ort und Stelle «stop and search»
  • Hausdurchsuchungen
  • Auslesen digitaler Geräte
  • Überwachung

Auf diese Weise wären die Verdächtigen stets gewarnt, dass sie unter polizeilicher Beobachtung stehen, und neue terrorverdächtige Personen könnten durch die Ermittlungsmassnahmen aufgedeckt werden.

Verdächtige nur auf einer Liste mit dem Vermerk «polizeibekannt» zu führen, hat keinen präventiven Nutzen zur Verhinderung von Terror und Gewalt!

In den Medien heisst es allzu oft «Täter war der Polizei bekannt». Was lernen wir daraus? Wenn jemand polizeilich auffällig wird, müssen polizeiliche Massnahmen folgen! Nichts tun, bis es zu spät ist, ist ein Versagen der Justiz und des Rechtsstaates!

Darüber hinaus würden die genannten Präventionsmassnahmen die Polizeiarbeit aufwerten und ineffektive Polizeikontrollen wie im Strassenverkehr könnten dadurch reduziert werden.

Im Übrigen sind minderjährige Täter von terroristischen Straftaten wie Erwachsene zu verurteilen. Beispiel: Wenn ein Jugendlicher alt genug ist, sich von Islamisten radikalisieren zu lassen und einen Menschen zu erstechen, dann ist er auch alt genug, um wie ein Erwachsener verurteilt zu werden.

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Sis'
25/08/24 11:30

“Wenn ein Jugendlicher alt genug ist, sich von Islamisten radikalisieren zu lassen und einen Menschen zu erstechen, dann ist er auch alt genug, um wie ein Erwachsener verurteilt zu werden.”
GENAU!

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