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Idee: AHV Kontoauszug dito Pensionskassen automatisch am Jahresende zustellen

Nach vielen Jahren als Angestellter stellt man fest, dass ein ehemaliger Arbeitgeber die AHV Beiträge nicht abgerechnet hat bei der AHV Ausgleichskasse. Das ist schlimm, denn die fehlenden Einzahlungen sind nach 5 Jahren verjährt und können nicht mehr eingefordert werden.

Vielleich ist der Saftladen auch Konkurs und der Eigentümer kann oder will meine Mitarbeiter-Beiträge gar nicht einzahlen. Der Leidtragende bin ich, denn ich bekomme im Alter eine Einbusse der AHV Beiträge wegen Beitragslücken.

Idee: Wieso kann die AHV Ausgleichkasse nicht einfach jedes Jahr ein Kontoauszug zustellen so wie es bei den Pensionskassen der Fall ist?

Bestellen Sie alle 4 bis 5 Jahren ein Kontoauszug wie es das EAK empfiehlt?

Quelle: https://www.eak.admin.ch/eak/de/home/dokumentation/mein_ahv-konto/kontoauszug.html

Bestellen Sie direkt bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse einen kostenlosen Auszug aus Ihrem AHV-Konto. Da die Verjährungsfrist für Beitragsnachzahlungen nach fünf Jahren erlischt, empfehlen wir Ihnen, regelmässig einen Kontoauszug zu bestellen.

Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der AHV/IV-Renten. Falls Sie prüfen möchten, ob Ihr Arbeitgeber die abgezogenen AHV/IV/EO-Beiträge auch wirklich lückenlos mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, können Sie bei uns kostenlos einen Kontoauszug verlangen. Der Kontoauszug listet alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften auf, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen.

Beachten Sie, dass auf dem Kontoauszug keine im laufenden Jahr erzielte Einkommen vermerkt sind, da die Arbeitgeber erst im Folgejahr die gesamten Lohnsummen der zuständigen AHV-Ausgleichskasse melden müssen.

 

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