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Zürcher Staatsanwälte und Richter auf Lohnliste der Albaner-Mafia?

Meldung eines Position Politique Lesers (Name ist der Redaktion bekannt).

Anhand der folgenden Urteile (Anhang) werde ich den Gedanken nicht los, dass wir korrupte Staatsanwälte und Richter im Kanton Zürich haben.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt zwei Täter, die unterschiedlicher nicht sein könnten, zur genau gleichen Busse.

Ein Rentner der einen blöden Witz über Grüne und Flüchtlinge auf Facebook postet, wird zur gleichen Strafe verurteilt, wie ein eingebürgerter Albaner, der an einem Abend eine Frau verprügelt, sie umzubringen droht (mit einer Schere an den Hals gedrückt), CHF 1’000.- in einem Club erpresst und weiter droht, mehrere Zürcher Clubs mit seinen Albaner-Cousins abzufackeln.

Beim Angriff des CH-Albaner’s gab es zahlreiche Zeugen. Die Tat wurde sogar von einer Überwachungskamera aufgezeichnet, die der Polizei übergeben wurde.

Das identische Zürcher-Urteil:

  • Beide erhalten eine Busse von CHF 300.- und eine bedingte/aufgeschobene Freiheitsstrafe.

Strafbestand gewalttätiger Schweizer mit Migrationshintergrund:

  • Erpressung mit Gewaltanwendung
  • Versuchte Nötigung
  • Mehrfache Tätlichkeiten

Strafbestand Rentner mit Facebook Witz:

  • Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit

Was ist nur mit unserem Rechtsstaat geschehen?!?

Quellennachweise:


Hier weiterlesen: Berichterstattung zum Rentner «Facebook Witz»:

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Embe
04/02/24 09:28

Skandalös. Die Allgemeinheit geht davon aus „alle sind gleich“. Das stimmt leider nicht

Spitzbube
09/02/24 04:18
Reply to  Embe

Das war in der Schweiz niemals so, auch hier regiert das Geld. Reiche können drohen, weil sie sich einen Spitzenanwalt leisten können, was der normal Bürger nicht kann. Weil er kein Geld hat oder zur Mafia gehört. So wie unsere Regierung!!

Spitzbube
27/01/24 09:58

“Ein schwerer Raub liegt vor, wenn der Täter vorsätzlich eine fremde bewegliche Sache mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben wegnimmt und hierbei ein bestimmtes Tatmittel benutzt oder die Tat in einer besonderen Art und Weise begeht. ( Art. 139 Ziff. 2 StGB)”

So würde das Gesetzt bei einem Schweizer angewendet, schwerer Raub, aber bei einem Albaner ist es Nötigung. Ist schon fragwürdig, wie die Staatsanwälte ds Gesetz auslegen.

Yves
27/01/24 09:01

Unglaublich sowas

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