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Idee: Vermietung aller städtischen Liegenschaften zum Marktwert

Glückstreffer! Subventionierte Wohnungen Siedlung Kronenwiese ZH

Subventionierte Wohnungen zum Marktwert anzubieten würde Gleichberechtigung sicherstellen und trotzdem vergünstigtes Wohnen ermöglichen im Zusammenhang mit dem Sozialamt.

Beispiel Zürich: Eine 4-Zimmer-Wohung zum Marktwert von 3000.-/Monat vermietet die Stadt für die Hälfte, d.h. 1500.-.

Aus hunderten von Bewerbern bekommt einer den Zuschlag und spart jährlich 18’000.-. In so einer subventionierten Wohnung wohnt man dann gerne Jahrzehnte und spart hunderttausende von Franken. Und dies nur, weil man das Glück hatte, von vielen legitimen Bewerben den Zuschlag bekommen zu haben nach dem «Lotterie-Prinzip».

Der Staat hat alle Bürger gleich zu behandeln! Es ist ungerecht, dass ein Mieter wegen «Glück» so im Laufe des Lebens ein Vermögen sparen kann auf Kosten der Steuerzahler, die keine vergünstigte Wohung erhalten haben.

Idee:
Städtische Wohnungen werden alle zum Marktwert vermietet. Bei Bedarf kommt der finanzielle Zuschuss vom Sozialamt, der die finanziellen Verhältnisse des Mieters regelmässig überprüft.

Es gibt zu viele Stadtwohnungen, die von Vermögenden bewohnt werden die früher mal geringe finanzielle Mittel hatten oder durch Beziehungen eine vergünstigte Wohnung erhalten haben. Viele dieser Mieter haben es inzwischen nicht mehr nötig, vergünstigt zu wohnen und profitieren so auf Kosten der Allgemeinheit.

Mit der neuen Regelung würden diese Mieter in der Wohnung bleiben dürfen, aber die Zuschüsse vom Sozialamt würden gestrichen. Fairplay!

Zudem sind auch sonstige Schnäppchen-Wohnungen oft an Mitarbeiter der Verwaltung oder an Politiker vermietet, die über Beziehungen den Zuschlag erhalten haben. Solche Wohnungen wären dann weiterhin unter der Hand vergeben, würden aber zumindest einen marktgerechten Mietzins in die Staatskasse einbringen.

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Redaktion
03/08/22 17:46

… oder so wie Sonntagszeitung Kolumne von Prof. Dr. Reiner Eichenberger:

Besteuert die Subvention von Wohnungen!

Immer mehr Gemeinden subventionieren
immer mehr Einwohner, indem sie ihnen Wohnungen
weit unter Marktwert vermieten und Land
weit unter Marktwert an Baugenossenschaften
abgeben. Diese Subventionierung einer Minderheit
auf Kosten der Mehrheit bringt riesige gesellschaftliche
Kosten und allen höhere Steuern.
Zugleich verschärft sie die Wohnraumknappheit.
Subventionierte Mieter konsumieren mehr Wohnraum,
als sie zum Marktpreis konsumieren würden.
Zudem werden sie immobil. Sie bleiben oft
an für sie eigentlich ungünstigen Orten, nur weil
sie dort eine subventionierte Wohnung haben.
Die subventionierten Mieter sind keineswegs
speziell arm. Viele haben ein überdurchschnittliches
Einkommen. Und die «Armen» unter ihnen
sind oft gut ausgebildete Junge, die ein hohes
Lebenseinkommen erwarten können. In der
Summe ist staatliche Wohnbaupolitik also das
Gegenteil von sozial. Richtige Sozialpolitik hingegen
wäre, die Liegenschaften im Staatsbesitz
möglichst ertragreich zu nutzen und die Erträge
zugunsten der Schlechtverdienenden einzusetzen,
also für gezielte Steuersenkungen,
Direktzahlungen und Lohnzuschüsse.
Ein brisanter Aspekt staatlicher Wohnsubventionen
ging bisher völlig vergessen: ihre
steuerlich korrekte Behandlung. Wer eine Wohnung
unter Marktpreis mieten kann, hat aus
steuertheoretischer Sicht zusätzliches Einkommen,
das zu versteuern ist. Das zeigen auch zwei
Analogien: Wer Wohnraum besitzt und ihn
selbst nutzt, muss den Wohnnutzen als Eigenmietwert
versteuern. Und wer von seinem Arbeitgeber
Wohnraum deutlich unter Marktwert mieten kann, muss die
Differenz als geldwerte Leistung oder geldwerten
Vorteil und damit Einkommen versteuern.
Ich schlage deshalb vor, dass Nutzniesser von
Wohnbausubventionen gleich wie alle anderen
Bürger behandelt werden: Wer vom Staat Wohnraum
oder Land deutlich unter Marktwert erhält,
muss die Differenz als Einkommen versteuern.
Natürlich toben jetzt viele Wohnsubventionsempfänger.
Doch der Vorschlag ist nur gerecht
und richtig. Auch andere Subventionsempfänger
müssen ihre Subventionen ganz selbstverständlich
versteuern, etwa die Landwirte ihre Direktzahlungen.
Hingegen muss die Sozialhilfe noch
nicht versteuert werden. Analog dazu sollten
Wohnsubventionen nur besteuert werden, wenn
sie zusammen mit dem Einkommen des Empfängers
über dem Existenzminimum liegen.
Mein Vorschlag verbessert auch den Finanzausgleich
zwischen Gemeinden und Kantonen.
Da sind ja die mit hoher Finanzkraft die Zahler,
und die mit tiefer Finanzkraft die Empfänger.
Heute wird die Finanzkraft allein aufgrund der
potenziellen Steuereinnahmen bei einem normierten
Steuersatz berechnet. Das ist zu eng.
Auch die anderen potenziellen Einkommensquellen
sollten wenigstens teilweise berücksichtigt
werden, insbesondere die potenziellen Mieterträge
aus den Liegenschaften. Mein Vorschlag
macht das wenigstens teilweise: Wenn die Mieter
subventionierter Wohnungen ihren geldwerten
Vorteil versteuern müssen, steigt die Finanzkraft
der Gemeinden und Kantone, die ihre Einwohner
besonders heftig subventionieren.

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