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Neue TV Gebühren und die Kosten….

Ich ärgere mich wieder, dass jene mit Ergänzungsleistungen keine Fernseh und Radio Abgaben (Billag) zahlen müssen. Das heisst, jene die sich gerade nicht für Ergänzungsleistungen qualifizieren zahlen für TV und Radio Empfang die 365.- aus eigener Tasche. Wieder werden jene belohnt die nicht sparen und über ihre Verhältnisse leben.
Neu gehen jedes Jahr 20 Millionen drauf um diese Gebühren einzukassieren mit einer privaten Firma namens Serafe AG. Das klingt wieder…. Serafe AG… und die Rechnung sieht nicht Amtlich aus…. Diese Rechnung würde ich nicht zahlen, wäre ich frisch in die Schweiz zugezogen… Wird für viel Verwirrung und Mahnungen sorgen….
Also 20 Millionen fürs Geldeintreiben durch die Serafe AG
plus die Millionen für die weiterhin Staatlichen Kontrolleure der BAKOM
plus jene Staatsangestellte die noch das Ganze im Büro verwalten….
Taubblinde und jene mit Ergänzungsleitungen sind von der Abgabe ausgeschlossen. Warum benötigen wir dann die Kontrolleure? Diese Bürger sind ja bereits erfasst bei den Behörden.
Weil es eine dritte Kategorie von Bürger gibt die von einer Ausnahme profitieren. Bürger ohne TV, Radio, Computer und Handy. Gibt es das? Ja anscheinend und darum behalten die BAKOM ihre Kontrolleure im Einsatz….!?!
Man hätte die Elektrizitätswerke verpflichten müssen mit der Stromrechnung diese Gebühren einzukassieren. Das hätte kaum Zusatzkosten verursacht und Tonnen Papier und Druckerei Infrastrukturen eingespart.
Alles neu aber kein wirklicher Fortschritt!

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Peter
16/10/18 12:03

Diejenigen die am meisten Zuhause sind und mehr TV und Radio konsumieren (Rentner und IV Bezüger mit Ergänzungsleistungen sowie Sozialhilfeempfänger) werden von der Abgabe befreit. Als ob die nicht den 1.- / Tag zahlen könnten!?!
So ein falsches Gesetz!
…Oder in einer WG muss nur einer Ergänzungsleistungen beziehen und alle Mitbewohner jubeln… dass kann es doch nicht sein! Der eine Franken am Tag kann sicher aufgeteilt werden unter den Bewohnern….

Zitat Bakom: Haushalte mit Personen, die jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen, werden auf Gesuch hin weiterhin von der Pflicht zur Zahlung der Abgabe befreit

Remo
19/02/19 08:23
Reply to  Peter

Und wenn mann als Arbeitsloser über 50 Jahre ins Sozialsystem abgerutscht ist welcher weniger zum Leben hat als ein IV Bezüger wird man davon nicht befreit ? So hat also der Staat die Zwangsfinanzierung der Rundfunkgebühren an eine Private Firma abgeschoben ? Aus dem Auge aus dem Sinn.

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