Das SECO hat vermutlich widerwillig damit begonnen, die Arbeitslosenquote von Schweizern und Ausländern getrennt auszuweisen. Dank dieser Neuerung ist nun belegt, dass mehr Ausländer Arbeitslosengelder beziehen als Schweizer. Obwohl drei Viertel der Arbeitslosenkasse durch Schweizer finanziert wird.
Die SECO Zahlen Oktober 2023:
- 47’275 Arbeitslose Ausländer
- 3.7% Arbeitslosenquote Ausländer
- 46’288 Arbeitslose Schweizer
- 1.4% Arbeitslosenquote Schweizer
- 93’563 Arbeitslose Total
Arbeitslosenquote Schweizer vs. Ausländer Faktor 2.6
Um Arbeitslosengelder zu erhalten, müssen EU-Bürger mindestens ein Jahr «Beitragszeit» nachweisen. Das bedeutet, nur 1 Jahr in der EU oder Schweiz arbeiten und nach Wohnsitznahme in der Schweiz können Arbeitslosengelder bezogen werden.
Einkassieren geht während 200 bis 520 Tagen, je nach Alter und Unterhaltspflicht gegenüber Kindern. Bei Alleinstehenden werden 70% des damaligen Einkommens ausbezahlt oder 80% bei Eltern mit Kindern.
Wurde bis zum Ablauf der Arbeitslosengelder keine Anstellung gefunden, übernimmt die Sozialhilfe, die dann noch mehr finanziert (inkl. Wohnung, Krankenkasse, Arztkosten usw.)
«Der Ausland-Trick»
Der Missbrauch ist einfach, indem ein Bekannter, der selbständig ist, Sie als Angestellter anmeldet. Beispielsweise als Handwerker, Kebab-Stand Betreiber, Coiffeur etc. Irgendeine Stelle, wo Ihr Chef Sie beim Amt meldet und die Lohnbeiträge einzahlt.
In der Schweiz sind das 10% des Einkommens für die AHV. Am besten in Osteuropa einzahlen, dank den extrem tiefen Beiträgen an die örtliche Arbeitslosenkasse. Nach Wohnsitznahme in der Schweiz muss ein Bekannter Sie erneut anstellen. Nach einem Monat kann bereits die Kündigung erfolgen und Sie erhalten dann das Vielfache analog des Schweizer Lohnniveaus ausbezahlt.