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Unfair: IV Rentner vs. Sozialhilfeempfänger

Wussten Sie, dass der IV Rentner der nicht arbeiten kann viel weniger Geld zum Leben hat als der Sozialhilfeempfänger der arbeitsfähig wäre?

Beim Sozialhilfeempfänger lässt es sich gut Leben. Lesen Sie dazu unsere Beiträge zur Sozialhilfe:

Teil 1. Eine Erklärung zu Sozialhilfebetrug: Der Mensch ist grundsätzlich schlecht

Teil 2. Der ehrliche Sozialhilfeempfänger und der Sozialhilfebetrüger

Teil 3: Sozialhilfe Fehlanreize beseitigen

Selbstversuch: 1 Monat auf Sozialhilfebudget

Das Sozialamt finanziert dem Sozialhilfeempfänger die Wohnung inklusive Heizkosten, alle Arzt- und Zahnarztbesuche ohne Franchise und Selbstbehalt, Optiker, Krankenkasse, Haftpflichtversicherung und sogar Hausratsversicherung. Das Ausfüllen der Steuererklärung entfällt und es sind keine Steuern zu bezahlen. Ein günstiges Auto zu besitzen wird auch geduldet.

Sozialhilfe 1006.- Für den Grundbedarf
Sozialhilfe 1006.- Für den Grundbedarf

Der IV Rentner wiederum muss dies alles selber berappen und noch seine AHV Beiträge einzahlen und die Rente versteuern! Die IV Rente liegt monatlich zwischen min. 1’195.- bis max. 2’390.- für eine Einzelperson.

IV Renten 1195 – 2390.-


Im Vergleich dazu bekommt der Sozialhilfeempfänger pauschal 1’006.- zuzüglich Sonderzahlungen für Unerwartetes wie neues Bett, Sofa oder Feriengeld etc.

Beispiel IV Rentner Andy 64-Jährig. 44 Jahre Vollzeit gearbeitet (morgens Zeitungen austragen, Vollzeitjob, abends Hauswart), schwer erkrankt.


Einnahmen:
Invaliden Rente: 2’199.-
Pensionskasse 650.-
Ergänzungsleistungen: 258.-
Total Einnahmen: 3’107.-

Ausgaben:
Miete inkl. Nebenkosten: 1’780.-
Heiz-Nebenkosten: «steigende Heizkosten»
Strom und Abgaben: 70.-
Krankenkasse: 458.-
AHV Beiträge 41.-
Steuern: 218.- (Antrag für Steuererlass beantragt)
Bundessteuer: 16.-
Total Fixkosten: 2’583.-

Andy bleiben monatlich noch 526.- zum Leben. Im Vergleich dazu hat der Sozialhilfebezüger 1’006.-. Schlimmer noch: Der IV Rentner, der offensichtlich krank ist oder mit einer Behinderung lebt, muss noch irgendwie den Selbstbehalt der Arztkosten (wurde teilweise übernommen), Optiker und Zahnarzt bezahlen. Der Sozialhilfeempfänger hat das alles kostenlos und kann sich beim Sozialamt noch Zusatzzahlungen erbetteln.

Viele Sozialhilfeempfänger haben noch zusätzliche Einkommen, die nicht deklariert werden (Schwarzarbeit), lesen Sie dazu hier.
Schwarzarbeit ist beim IV Rentner wegen Krankheit oder Behinderung unwahrscheinlich.

Hier weiterlesen: Selbstversuch: 1 Monat auf Sozialhilfebudget

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Embee
19/06/23 18:45

Leider eine Tatsache. Dazu kommt noch der Umstand, dass die meisten IV Bezüger länger Zeit in die Kassen einbezahlt haben, während Sozialhilfeempfänger eher dem Kreis entsprechen, welcher nie oder nur wenig einbezahlt hat.

Ueli M.
09/01/23 00:16

Schlimm. Unser überregulierte Staat schafft die einfachsten Dinge nicht

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