Wegen Denunzianten aus der linksautonomen und LGBTQ+ Szene geriet der gesellige Barbouille im August 2024 ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.
Nicht nur die Aktivist:innen der beiden linksextremen Gruppierungen LGBTQ+ und ANTIFA haben diesen Rechtsstreit ausgelöst, sondern auch das Schweizer Stimmvolk!
Am 9. Februar 2020 hat die Schweizer Stimmbevölkerung Einschränkungen der freien Meinungsäusserung beschlossen. Damit können nun LGBTQ+ Aktivist:innen ihre teils vulgären sexuellen Fantasien ohne Kritik oder Anfeindungen ausleben.
Die vulgäre Zurschaustellung von LGBTQ+ in der Öffentlichkeit wurde nicht direkt durch die Abstimmung ermöglicht, aber dank der Antirassismusnorm Art. 261bis ist es nicht mehr erlaubt, Handlungen der Regenbogen-Community zu kritisieren, wie einem der Schnabel gewachsen ist.
Bedeutet: Auch unsittliche Handlungen von LGBTQ+ Aktivist:innen sind zu tolerieren, denn wer sich verbal einmischt, Kritik, Beleidigungen, Beschimpfungen, Stinkefinger etc. äussert, wird nun automatisch gemäss der Diskriminierungsstrafnorm gebüsst (Offizialdelikt)!
Das heisst, sobald die Strafverfolgungsbehörden davon Kenntnis erlangen, muss ein Strafverfahren eingeleitet werden. Das Sprichwort «Wo kein Kläger, da kein Richter» gilt hier nicht. Auch ohne zu wissen, welche LGBTQ+ Person sich diskriminiert fühlt, wird mit aller Härte vorgegangen. Gleiches Verfahren wie bei einer Vergewaltigung oder schwerer Körperverletzung.
Im Fall von Barbouille waren es, mit Ausnahme seines woken Bruders, unbekannte Online-Trolls, die systematisch alle seine «LGBTQ+ Tweets» an die Polizei und woken NGOs weiterleiteten (retweets). Die Fülle der Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden hat nun dazu geführt, dass Barbouille am 8. August einen eingeschriebenen Brief der Staatsanwaltschaft erhalten hat:
- Fr. 900.- Busse
- Fr. 800.- Gebühr
- Fr. 4’800.- Geldstrafe bedingt
Mit Blick auf die teilweise völlig enthemmten Entwicklungen im Westen befürchtet Barbouille eine ähnliche Entwicklung in der Schweiz. Er glaubt auch, dass die Mehrheit der Schweizer das eigentlich gar nicht so will.
Die Folgen der Antirassismus-Abstimmung sind nun eine Art Freipass für Exzesse von LGBTQ+ Aktivist:innen. Andersdenkende haben zu schweigen oder werden von den antifaschistischen Strafverfolgungsbehörden als Kriminelle verurteilt!
Barbouille informiert mit hunderten von Tweets über auffällige LGBTQ+ Ereignisse, die bei seinen Followern gut ankommen. Barbouille kritisiert nicht die sexuelle Orientierung im Sinne von Art.261bis. Er ist nicht homophob. Sogar seine gay Kumpels können das bestätigen.
Barbouille will sich nun aus Prinzip gegen die Busse wehren und bezahlt dafür einen Anwalt. Fortsetzung folgt…
Der zweite Teil von Barbouille‘s Fall (folgt in kürze) erzählt die Geschichte seines woken Bruders, der sich selbst als LGBTQ+ Aktivist bezeichnet und Barbouille‘s konservatives Weltbild seit langem bekämpft.
Hier weiterlesen: Die LGBTQ+ Aktivisten aus der Hippie- und linksautonomen Szene
Danke für den Beitrag und für die Unterstützung!